Hinweise rund um das Thema Wasser

  1. Bitte denken Sie daran zu den Terminen für das Wasseranstellen und Wasserabstellen vor Ort zu sein. Sie unterstützen die Wasserwarte durch Ihre Anwesenheit zu diesen Zeitpunkten mit einem für die Wasserwarte geringeren Aufwand. Die Wasserwarte sind auch in Zeiten von Corona bemüht, die erforderlichen Arbeiten so sicher und schnell wie möglich für Sie alle zu erledigen.
  2. Sollten neue Wasseruhren bei Ihnen auf der Parzelle erforderlich sein, so denken Sie bitte rechtzeitig daran eine neue Wasseruhr zu besorgen und diese dann zu dem Termin des Wasseranstellens einzubauen.

Durch die Anmeldung des Vereins als Messdienstleister beim Eichamt entfällt die bisher erforderliche Meldung durch die Pächterinnen und Pächter der Daten der neuen Wasseruhren beim Eichamt. Die Daten werden jetzt für die neuen Wasseruhren von den Wasserwarten in eine vom Verein geführte Liste aufgenommen und archiviert. Dazu werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:

  1. die Geräteart (Wasserzähler),
  2. der Hersteller,
  3. die Typbezeichnung,
  4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts, z.B.:
     => Jahr der Kennzeichnung: 2015 und der Eichung,
  5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet.

Halten Sie bitte beim Einbau einer neuen Wasseruhr die Daten beim Wasseranstellen für die Wasserwarte bereit.

  • Achten Sie beim Kauf einer neuen Wasseruhr auf das Jahr der Eichung. Diese sollte bei neuen Wasseruhren im Jahr des Einbaus der Wasseruhr erfolgt sein, damit Sie die maximale Nutzungsdauer von 6 Jahren erzielen können.
  • Die Trinkwasserverordnung (TrinkWV) und die allgemeine Verordnung für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Trinkwasserversorgung in Deutschland. Als Trinkwasser ist jedes Wasser definiert, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu häuslichen Zwecken bestimmt ist. Sicherheit und Hygiene in der Trinkwasser-Installation setzen die Verwendung einwandfreier und qualitativ hochwertiger Geräte, Bauteile und Materialien voraus.

D.h. Wasseruhren, Ventile, Hähne, Dichtungen etc. in der Trinkwasser-Installation müssen für diesen Zweck (Trinkwasser) geeignet sein! Es gibt z.B. sogenannte Wohnungswasserzähler, die wie der Name bereits verrät im Innenbereich einer Wohnung zum Einsatz kommen sollten und nicht in einem Wasserkasten im Garten im Außenbereich.

Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auf eine Bauart von Wasseruhr hinweisen, die für den Einsatzzweck im Garten geeignet ist.

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Su_sayac%C4%B1-0101.jpg

Die Baulänge L2 der Wasseruhr beträgt dabei in der Regel 190mm. Achten Sie bitte beim Kauf der neuen Wasseruhr darauf, für welche Einbaulage (Horizontal oder Vertikal) Sie eine neue Uhr benötigen.

Nicht geeignet für die Trinkwasser-Installation sind z.B. Gummidichtungen oder Ventile für den Heizungsbereich (üblicherweise rote Griffteile). Die für Trinkwasser-Installationen zugelassenen Baugruppen tragen üblicherweise den Vermerk „DVGW zertifiziert“ und eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Vermerk für Trinkwasser geeignet.

Herzlichen Dank!
Ihre Wasserwarte